Die erste Umdeutung betrifft den Begriff „Flüchtling“.
Bei den nach Europa Kommenden und allgemein in den Medien als „Flüchtlinge“
Vorgestellten handelt es sich mehrheitlich
nicht um Flüchtlinge, sondern hauptsächlich um Migranten, junge kräftige Männer
aus Ländern südlich der Sahara, die, angezogen vom legendären Wohlstand in
Europas Ländern, nach Europa wollen und sich zu die Zweck sogenannten „Schleusern“ oder „Schleppern“ anvertrauen,
die die gefährliche Reise organisieren und sich dafür teuer bezahlen lassen. Für
diese Abenteuerreise bezahlen die Migranten bis zu 6000 Dollar und nehmen
enorme Risiken für Leib und Leben in Kauf, vor allem auf dem Weg nach
Nordafrika.
Der letzte Teil der Reise geht übers Mittelmeer, von der
Nordküste Afrikas vorzugsweise nach Italien und Spanien. Die Schlepper stellen
dazu die Boote, meist Schlauchboote. Auf diese Boote werden die Migranten nicht
selten mit Waffengewalt getrieben, denn die Boote müssen bis zum „Gehtnichtmehr“
angefüllt werden, damit das Unternehmen genügend rentiert.
Und nun kommen wir zu den sogenannten „Rettern“, das
heisst zur zweiten semantischen Umdeutung, denn diese sind keine eigentlichen
Retter und sie retten auch niemanden aus wirklicher Seenot.
Sobald die überladenen Schlauchboote in See gestochen
sind, treten diese Retter in Aktion. Sie holen die von ihnen als
„Flüchtlinge“ bezeichneten Migranten direkt vor der afrikanischen Küste ab und laden sie auf
ihre Schiffe. Von wirklicher Seenot also keine Spur. Die „Rettungsaktion“ gleicht
eher einem Gratis-Taxidienst nach Europa. Die meisten
„Geretteten“ besitzen Smartphones, mit denen sie ihre Position den „Rettern“ mitteilen sobald
sie in See gestochen sind. Hingegen besitzen viele von ihnen keine Dokumente,
wahrscheinlich haben sie sie weggeworfen, damit man ihre wahre Herkunft nicht
feststellen kann. So können sie immer behaupten aus Kriegsgebieten zu kommen
und ein falsches Alter angeben.
Bei den sogenannten Rettern handelt es um Organisationen,
die nach eigenen Angaben „humanitäre Ziele“ verfolgen wie „Jugend Rettet“, „Ärzte ohne Grenzen“, „Sea-Eye“ und „Save the
Children“. Sie verfügen über eigene Schiffe, auf die sie die „geretteten“ Migranten
übernehmen. Diese „humanitären“ Organisationen geniessen in ihren Heimatländern
Steuervergünstigungen und erhalten vom Staat beträchtliche finanzielle Mittel.
Die „Rettungsaktionen“ beginnen schon wenige Kilometer vor der
nordafrikanischen Küste, auf wenn noch keine Seenot vorliegt.
Jetzt hat Libyen
dieser Praxis ein Ende gemacht, beziehungsweise erschwert. Libyen hat seine
nationalen Gewässer auf zwölf Meilen vorgeschoben und betrachtet das unerlaubte
Eindringen in seine Hoheitsgewässer als feindlichen Akt, auf den es auch mit
Waffengewalt antworten kann. Und auch Italien hat diesem Menschenhandel
einen Riegel vorgeschoben. „Retterschiffe“
von Organisationen, die sich nicht an die vom italienischen Innenministerium aufgestellten
Regeln halten, dürfen keine
italienischen Häfen mehr anlaufen.
Deshalb haben „Ärzte ohne Grenzen“, „Sea-Eye“ und „Save
the Children“ ihre Rettungseinsätze für „Flüchtlinge“ im Mittelmeer fürs Erste beendet. Das harte Vorgehen der libyschen Küstenwache mache eine Fortsetzung der
Missionen unmöglich, lautet die Begründung.
(uw 29-08-2017) Ich hänge zwei
weitere semantische Umdeutungen an. Die erste betrifft die Begriffe Religion und ISLAM.
Der Islam gilt allgemein als
eine der grossen Weltreligionen, neben dem Christentum. Laut Wikipedia werden dem
Christentum 2,3 Milliarden Anhänger zugerechnet, dem Islam 1,6 Milliarden, dem
Hinduismus etwa 940 Millionen, dem Buddhismus etwa 460 Millionen und dem
Judentum 15 Millionen. Bei nur 15 Millionen Anhängern kann man das Judentum
eigentlich nicht als Weltreligion bezeichnen. Das Judentum gilt aber als
Vorläufer des Christentums und seine Anhänger, die Juden, sind in der ganzen
Welt verbreitet. Insofern mag der Begriff „Weltreligion“ auf das Judentum
zutreffen.
Wie steht es nun mit dem Islam?
Ist der Islam eine Religion wie das Christen- und das Judentum? In der westlichen
Welt sind heute Religion und Staat weitgehend getrennt. Man sagt, der Staat sei
säkular, Religion sei Privatsache. In der islamischen Welt ist das anders. Dort
sind Religion und Staat aufs Engste verknüpft. In den meisten islamischen
Ländern ist der Islam Staatsreligion und die staatliche Gesetzgebung basiert
auf den religiösen Vorschriften des Islams.
Deshalb lehnt die islamische Welt auch die Allgemeinen Menschenreichte
ab. Sie hat besondere Menschenrechte postuliert: die Menschenrechte im Islam. die
auf den Lehren des Korans und auf der Scharia,
deislamische Gesetzgebung (basieren. (Siehe dazu die Kairoer Erklärung vom 5.
August 1990. Sie basiert auf einer Erklärung von 1981). In der islamischen Welt
gelten die Allgemeinen nur soweit sie der Scharia nicht widersprechen.
Wenn heute in vielen westlichen
Ländern die Tendenz besteht, im Sinne
Religionsfreiheit, den Islam dem Christentum und dem Judentum gleichzustellen,
geschieht das in völliger Verkennung des universellen Anspruchs des Islam. Politik
und Staat sind in islamischen Gesellschaften untrennbar mit der Religion und
der Gesetzgebung verbunden. In islamischen Staaten besitzen nur Moslems die
vollen Bürgerrechte, Christen und Juden gelten als Ungläubige und haben geringere
Rechte als Moslems. Von Religionsfreiheit ist in diesen Staaten keine Rede,
denn der Islam fordert ausdrücklich seine Verbreitung in aller Welt.
Von der westlichen Idee der Religionsfreiheit
und Gleichberechtigung der Religionen in der westlichen Welt profitieren die islamischen
Gemeinschaften, die sich dort gebildet haben. Diese lehnen zwar für sich die
säkulare Rechtsprechung ab und verlangen das islamische Recht, die Scharia, in
die nationalen Gesetzgebungen zu integrieren, aber sie appellieren an unsere
Religionsfreiheit, die sie in ihrer Welt nicht anerkennen.
Der Islam kann mithin nicht als
eine Religion wie das Christen- und das Judentum gesehen werden. Folglich ist
der Islam keine Religion in unserem westlichen Sinne, sondern eine religiös-politische Ideologie. Diese
Ideologie ist zudem imperialistisch und expansiv, somit alles andere als
tolerant und friedlich. Auf den Punkt gebracht:
„Der Islam und sein Koran ist
immer und überall inkompatibel mit Freiheit, Demokratie und mit den Allgemeinen
Menschenrechten (Oriana Fallaci).
IS
IS steht für „Islamischer
Staat“, aber es handelt sich nicht um einen Staat im normalen Sinne. IS ist
aber und auch kein Gottesstaat wie jener der Mullahs im Iran. Der IS ist
völkerrechtlich nicht anerkannt, ist also kein völkerrechtliches Subjekt. Der Islamische Staat ist
nur ein fiktiver Staat. Zu ihm gehört seit 2003 eine sunnitische Miliz mit
zehntausenden Mitgliedern. Diese Miliz kontrolliert Teile des Iraks und Syriens.
Seit 2014 nennt der IS sich auch „Kalifat“ .
Hauptsächlich tritt der IS durch Terrorakte in
Erscheinung. IS wird des Völkermords, der
Zerstörung von kulturellem Erbe der Menschheit wie auch anderer Kriegsverbrechen beschuldigt.
Der IS reklamiert für sich regelmässig die
Urheberschaft von Attentaten: Berlin,
Paris, Brüssel, Barcelona usw. Allein schon diese Tatsache lässt Zweifel an der
realen Beteiligung der ISIS an den Attentaten aufkommen. Sie lässt vielmehr vermuten,
dass der IS hauptsächlich einer zentrale Anlaufstelle im Internet betreibt, bei
der sich potentielle Attentäter zweckdienliche Informationen beschaffen können.
Diese Zentrale vernetzt international alle
islamischen Terrorzellen und betreibt Propaganda für den islamischen Dschihad,
um die Macht des IS zu beweisen. Der bewaffnete Kampf von Milizen ist nur ein
Teil der IS-Aktivitäten und beschränkt sich auf Aktionen in islamischen
Ländern.
Weil der IS hauptsächlich ein virtueller Staat
ist, kann man gegen ihn nur in den Fällen militärisch vorgehen, wo er selbst
mit militärischen Mittel kämpft, wie im Irak und in Syrien..